AGB

für die Erbringung von Reiseleistungen von Sherpa Reisen 

1.   Allgemeines

1.1    Wir sind Anbieter von Natur-, Kultur-, Wander- und Sportreisen in Nepal bis in ca. 6500 m Höhe. 

1.2    Sofern nicht anders in der Reisebeschreibung gilt folgendes: 

1.2.1   Der in der Reisebeschreibung angegebene Reiseverlauf steht unter dem Vorbehalt der Anpassung an die im Moment der Reise gegebenen äußeren Umstände (insbesondere Wetterlage, Verkehrssituation, politische Verhältnisse und Sicherheitsbedingungen).

1.2.2   Unsere Kleingruppenreisen werden durch lokale Guides und Sherpas begleitet. 

1.2.3   Die Unterbringung erfolgt in landestypischen Unterkünften oder Zelten. 

1.2.4   Sie erhalten landestypische Verpflegung je Angabe in der Reisebeschreibung. 

1.2.5   Mit Ausnahme ihrer Tagesrucksäcke erfolgt ein Gepäckstransport durch Sherpas und/oder Lastentiere. 

1.3    Über unseren Leistungen als Reiseveranstalter hinaus vermitteln wir Beförderungsleistungen sowie Unterbringungsleistungen und arbeiten individuelle Reisen nach Nepal für Sie aus.

1.4    Interkontinentalflüge werden grundsätzlich ausschließlich vermittelt und sind nicht Bestandteil der von uns angebotenen Reisen, sofern sich aus der Reisebeschreibung nicht ausnahmsweise etwas anderes ergibt.

1.5    Die nachfolgenden Bestimmungen sind als Bestandteil des zwischen Ihnen und uns  abgeschlossenen Reisevertrags vereinbart.

2.   Vertragsschluss

2.1    Mit der schriftlichen, elektronischen (Textform), mündlichen oder fernmündlichen Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt durch Zugang der von uns in schriftlicher oder in Textform abgegebenen Reisebestätigung zustande.         

2.2    Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von uns vor. An dieses Angebot sind wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden.

2.3    Der Vertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots gem. Z. 2.2 zustande, wenn Sie innerhalb der Bindungsfrist die Annahme ausdrücklich erklären oder eine (Teil-) Zahlung des Reisepreises leisten.

2.4    Sofern Sie die Reiseanmeldung für weitere Teilnehmer abgeben, stehen Sie für die Erfüllung der Vertragsverpflichtungen der weiteren Teilnehmer ebenso wie für Ihre eigenen Verpflichtungen ein. Sie haften uns also für den gesamten Reisepreis.

2.5    Sofern auf Ihren Wunsch ein individueller Reiseablauf von uns organisiert wird, so ergibt sich unsere Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem konkreten Angebot an Sie mit der zugehörigen Reisebestätigung.

2.6    Leistungsträger (z.B.: Meditationshäuser, Hotels, Reisevermittler, Reisebüros u.a.) sind von uns nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die von uns an Sie versendete Reisebeschreibung oder Reisebestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen. Derartige Erklärungen Dritter ändern den Inhalt des mit uns geschlossenen Reisevertrages nicht ab.

3.   Sicherungsschein, Reiseunterlagen und Zurückbehaltungsrecht

3.1    Nach Vertragsschluss erhalten Sie – sofern sie eine Pauschalreise gebucht haben – den Sicherungsschein gemäß § 651r BGB.

3.2    Die vollständigen Reiseunterlagen erhalten Sie nach Bezahlung der Gesamtsumme, jedoch frühestens 28 Tage vor Abreise.

3.3    Wir sind berechtigt, die Herausgabe der vollständigen Reiseunterlagen von der vollständigen Bezahlung des dem Kunden in Rechnung gestellten Rechnungsbetrages abhängig zu machen.

4.    Bezahlung

4.1    Sie sind verpflichtet binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss und Zugang einer entsprechenden Rechnung nebst Sicherungsschein eine Anzahlung i.H.v. 20 % des Reisepreises auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten.

4.2    Der vollständige Restreisepreis ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt fällig. 

4.3    Sind Sie mit der Anzahlung oder Restzahlung in Verzug, sind wir – nach entsprechender Androhung mit erfolgloser Fristsetzung zur Zahlung – berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz in Höhe der gemäß Z. 8 vereinbarten Rücktrittspauschalen zu verlangen.

5.   Preisänderungen

5.1    Einseitige Erhöhungen des Reisepreises durch uns von bis zu 7% sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns noch nicht vorhersehbar waren. 

5.2    Soweit wir uns zur Durchführung von Preiserhöhungen veranlasst sehen, werden Sie über diese unverzüglich informiert. Etwaige Preisänderungen erfolgen nach folgenden Maßgaben:

  • Im Fall der Erhöhung von Beförderungskosten (z.B. Treibstoff) werden sitzplatzbezogene Erhöhungen anteilig an Sie weiter berechnet. Das Gleiche gilt, wenn Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen (z.B. Touristenabgaben, Hafen-und Flughafengebühren, Mehrwertsteuern) gegenüber uns erhöht werden bzw. neu eingeführt werden.
  • Änderungen aufgrund der anzuwendenden Wechselkurse werden in dem Umfang erhöht, in dem sich die Reise für uns verteuert.

5.3    Preiserhöhungen von mehr als 8% aufgrund eines nach Vertragsschlusses eingetretenen und bei Vertragsschluss für uns noch nicht vorhersehbaren Umstandes, welcher uns die Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht wie vorgesehenen ermöglicht, berechtigen Sie, vom Reisevertrag zurückzutreten. Sie gelten als angenommen, wenn Sie nach der Erklärung von uns über die genannte Preiserhöhung nicht innerhalb der von uns dazu in der Erklärung bestimmten Frist vom Reisevertrag zurücktreten. Wahlweise haben wir das Recht, Ihnen mit dem Angebot einer Preiserhöhung um mehr als 8 % auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten.

5.4    Sie haben Anspruch auf Preissenkung, wenn sich die in Z. 5.2 genannten Kosten verringern und dies bei uns zu niedrigeren Kosten führt.

5.5    Preiserhöhungen weniger als 20 Tage vor Reiseantritt sind unwirksam.

6.   Leistungsänderungen

6.1    Allgemeines

6.1.1   Unsere Reisen finden in Gebieten statt, welche häufiger von Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Schlammlawinen, starke Unwetter, Schneeverwehungen, Steinschlag, unpassierbare Straßenverhältnisse o. ä.) sowie gelegentlich von politischen Unruhen (z.B. Streiks, Kriege o. ä.) betroffen sind (unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände).

6.1.2   Angegebene Transfer- und Flugzeiten stehen unter dem Vorbehalt einer Änderung durch den jeweiligen Leistungserbringer.

6.1.3   Wir sind jederzeit berechtigt Transportdienstleister und Unterkünfte durch solche vergleichbarer Qualität zu ersetzen, wenn diese nicht im Reisevertrag ausdrücklich und namentlich vereinbart wurden.

6.1.4   Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

6.2    Leistungsänderungen vor Reiseantritt

6.2.1       Einseitige Änderungen einzelner Reiseleistungen durch uns sind nur gestattet, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht so erheblich sind, dass sie den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen sowie auch nicht wider Treu und Glauben von uns herbeigeführt wurden.

6.2.2       Durch im Sinne von Z. 6.2.1 notwendige Preisänderungen werden Ihnen unverzüglich mitgeteilt. 

6.2.3       Aus Gründen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erforderliche und Ihnen mitgeteilte wesentliche Leistungsänderungen (Änderungen des Reiseverlaufs, Streichen wesentlicher Touren ohne vergleichbaren Ersatz, zeitliche Verschiebung der Reise o.ä.) berechtigen Sie vor Reisebeginn unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten 

6.2.4       Sonstige von uns einseitig vorgenommene wesentliche Leistungsänderungen aufgrund eines nach Vertragsschlusses eingetretenen und bei Vertragsschluss für uns noch nicht vorhersehbaren Umstandes, welcher uns die Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht wie vorgesehenen ermöglicht, gelten als angenommen, wenn Sie nach der Erklärung von uns über die wesentlichen Leistungsänderungen nicht innerhalb der von uns in der Erklärung dazu bestimmten Frist vom Reisevertrag zurücktreten. Wahlweise haben wir das Recht, Ihnen mit dem Angebot einer wesentlichen Leistungsänderung auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten.

6.3    Leistungsänderungen nach Reiseantritt

6.3.1   Der angegebene geplante Reiseverlauf steht stets unter dem Vorbehalt, dass die äußeren Umstände (insbesondere Wetterlage, Verkehrssituation und Sicherheitsbedingungen) dessen Durchführung erlauben. 

6.3.2   In der Reisebeschreibung wird aufgrund der äußeren Umstände am Reiseziel Nepal auch stets darauf hingewiesen, dass die darin genannten Touren bei ungeeigneten äußeren Umständen durch eine in Attraktivität und Schwierigkeit vergleichbare Tour/Reiseroute in der Region einseitig nach Ermessen des Reiseleiters vor Ort, durch – bei den aktuell vorhandenen äußeren Umständen durchführbare, örtlich und tatsächlich mögliche Touren – ersetzt werden können.

7.      Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände

7.1    Beide Parteien können vor Reisebeginn jederzeit unverzüglich nach Kenntniserlangung von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen, welche die Erfüllung des Vertrages verhindern, vom Vertrag zurücktreten. Die bereits auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind in diesem Fall nach dem Rücktritt unverzüglich an den Reisenden zurückzuerstatten. Mit unserer Rücktrittserklärung werden wir Sie über die konkreten Umstände am Reiseziel informieren.

7.2       Nach Reiseantritt ist ein Rücktritt wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nur noch durch den Reisenden nach Maßgabe des §§ 651l Abs. 1 BGB möglich. 

7.3       Ist in den Fällen von Z. 7.2 eine Rückbeförderung des Reisenden vertraglich vereinbart und aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände nicht möglich, tragen wir die notwendigen Beherbergungskosten einer möglichst gleichwertigen Unterkunft für einen höchstens drei Nächte umfassenden Zeitraum.

7.4       Der in Z. 7.3 genannte Zeitraum kann sich verlängern, wenn aufgrund unmittelbar anwendbarer EU-Regelungen ein längerer Zeitraum zu gewähren ist – dies wäre z. B. bei den Betreuungsleistungen nach der Fluggastrechteverordnung der Fall, oder wenn besonders schutzwürdige Reisende, wie Personen mit eingeschränkter Mobilität, Schwangeren, Minderjährigen oder Personen die einer besonderen medizinischen Betreuung bedürfen betroffen sind und wir mindestens 48 Stunden vor Reisebeginn über die besondere Schutzwürdigkeit in Kenntnis gesetzt wurden.

8.   Sonstiger Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn

8.1    Der Kunde kann außerdem jederzeit und ohne Angabe von Gründen vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Es wird empfohlen, den Rücktritt mindestens in Textform zu erklären.

8.2    Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, können wir eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen wie nachfolgend aufgeführt pauschalisiert:

8.2.1       Organisierte Rund- und Studienreisen zu festen Terminen

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
  • bis 22 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
  • bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
  • bis   7 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
  • bis   3 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise  95 % des Reisepreises 

8.2.2       Individuelle Rundreisen und sonstige Landarrangements

  • Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
  • bis 22 Tage vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
  • bis 15 Tage vor Reisebeginn 70 % des Reisepreises
  • bis   7 Tage vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises
  • bis   3 Tage vor Reisebeginn 85 % des Reisepreises
  • ab dem 2. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises

8.2.3       Linienflüge

a)   Beim Rücktritt von Flugbuchungen bei Sonder- oder Charterflügen wird in Abhängigkeit der verbleibenden Zeit bis zum Abflugdatum eine Pauschale als Aufwendungsersatz erhoben, die sich an den Beförderungsbedingungen der einzelnen Fluggesellschaften orientiert.

b)   Beim Rücktritt von Flugbuchungen nach Ticketausstellung kann, je nach Tarif, die Gebühr bis zu 100% des Ticketpreises betragen. Dies wird Ihnen mit der Bestätigung mitgeteilt bzw. in den Tarifbestimmungen der Fluggesellschaften niedergelegt.

c)   Für die Flugbuchung etwaig gezahltes gesondertes Vermittlungsentgelt wird nicht erstattet.

8.3    Stichtag für die Berechnung der Rücktrittskosten (Stornierungsgebühren) ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Es bleibt Ihnen unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die pauschalierten Rücktrittskosten.

8.4    Ist unser Schaden geringer oder sind die Pauschalen nicht anwendbar, werden wir den Schaden konkret berechnen. Die Entschädigung entspricht dann dem Reisepreis abzüglich des Wertes der von uns ersparten Aufwendungen und dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben.

8.5    Im Fall des Rücktritts sind wir zur unverzüglichen Erstattung des Reisepreises abzüglich des Entschädigungsanspruches verpflichtet.

9. Umbuchungen, Ersatzpersonen, Abtretungsausschluss

9.1    Die Umbuchung einer bestätigten Reise kann nur durch Rücktritt vom ursprünglichen und nachfolgenden Neuabschluss des nun gewünschten Vertrages erfolgen. Eventuelle Unkosten für die Umbuchung oder zu zahlende Teilreisevergütungen richten sich nach den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters und werden bei der Buchung ausgehändigt.

9.2    Bis zum Reisebeginn können sie verlangen, dass statt ihrer eine andere Person die Reise antritt. Wir können dem Eintritt des Dritten nur widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. 

9.3    Im Fall der Vertragsübertragung haften sie und der Ersatzteilnehmer als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Ersatzteilnehmers gegebenenfalls entstehenden nachgewiesenen  Mehrkosten.

9.4    Im Übrigen ist die Abtretung von Ihren Ansprüchen gegen uns ausgeschlossen, sofern diese nicht bei einer Familienreise innerhalb der mitreisenden Familienangehörigen erfolgt.

10. Rücktritt durch Sherpa Reisen vor Reisebeginn

10.1 Wir können wegen Nichterreichens einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in den vorvertraglichen Informationen/der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl beziffert wird, darin der Zeitpunkt zu dem eine etwaige Rücktrittserklärung dem Reisenden spätestens zugegangen sein muss angegeben wurde und auch in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen wird.

10.2 Die Rücktrittserklärung muss dem Reisenden spätestens an dem Tag zugehen, der ihm in den vorvertraglichen Informationen sowie der Reisebestätigung genannt wurde.

10.3 Die Durchführung der Reise kann ggf. in diesen Fällen nach Vereinbarung gegen einen Aufpreis realisiert werden.

11. Beistandspflichten

Im Fall von Z. 7.2 oder wenn Sie sonst in Schwierigkeiten sind, leisten wir Beistand in Form der Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularische Unterstützung.  Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Herstellung von Fernkommunikationsverbindungen und der Suche nach anderen Reisemöglichkeiten.

12. Mitwirkungspflichten des Reisenden 

12.1    Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. 

12.2    Sie sind insbesondere verpflichtet, dem Reiseleiter vor Ort etwaige Beanstandungen unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Dieser ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

13. Haftung

13.1    Die Haftung von uns für Sach- und Vermögensschäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und es sich bei der verletzten Pflicht nicht um eine vertragswesentliche Pflicht handelt.

13.2    Das Gleiche gilt, wenn wir unabhängig vom Grad des Verschuldens für ein Verhalten eines unserer Leistungsträger verantwortlich sind, solange und soweit uns sich bei der Auswahl oder Überwachung derselben eigene Versäumnisse treffen oder uns sonst ein Organisationsverschulden anzulasten ist. Leistungsträger sind rechtlich und wirtschaftlich von uns getrennte Unternehmen wie z.B. Beförderung-oder Beherbergungsunternehmen, deren wir uns zur Erfüllung unserer vertraglichen Pflichten bedienen.

13.3    Unsere Haftung für Körperschäden bleibt von dieser Regelung unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

14.    Gewährleistung für von Sherpa Reisen vermittelte Leistungen

14.1    Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, vermitteln wir insoweit nur Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst und auch nicht für Mängel in der Ausführung des Fluges oder der Reise.

14.2    Etwaige Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche wegen fehlender oder mangelhafter Beförderungsleistungen des Beförderers richten sich nach den jeweiligen Bedingungen der Leistungsträger/-erbringer, und sind ausschließlich gegen diese unmittelbar zu richten.

14.3    Das Gleiche gilt für Haftungs- bzw. Gewährleistungsansprüche wegen fehlender oder mangelnder Leistungserbringung von sonstigen durch uns ausschließlich vermittelten Reiseleistungen außerhalb eines Pauschalreisepaketes.

14.4 Bei Buchung eines “halben Doppelzimmers” teilt sich der/die Reisende ein Doppelzimmer mit einer/einem Mitreisenden (Dame zu Dame bzw. Herr zu Herr). Findet sich kein Zimmerpartner, übernehmen wir 50 % des EZ-Zuschlages (bis max. € 100,–). Ist zum Zeitpunkt Ihrer Buchung kein halbes Doppelzimmer verfügbar, berechnen wir Ihnen den reduzierten EZ-Zuschlag und erstatten diesen umgehend zurück, sobald sich ein Zimmerpartner gefunden hat. Dies gilt für Buchungen bis spätestens 30 Tage vor Abreise und sofern es sich nicht um den letzten verfügbaren Platz auf dieser Reise handelt.

15. Gewährleistung für von Sherpa Reisen als Reiseveranstalter erbrachte Leistungen

15.1    Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

15.2    Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. 

15.3    Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

15.4    Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Weise können Sie Minderung verlangen. Minderung kann nicht verlangt werden, soweit sie es unterlassen, dem Veranstalter den Mangel anzuzeigen und so Abhilfe zu ermöglichen.

15.5    Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer uns gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. In dem Fall schulden Sie uns lediglich den auf die bereits in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises.

15.6    Sie können unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Reisemangel

  • wurde vom Reisenden verschuldet;
  • wurde von einem unbeteiligten Dritten verschuldet und war für uns nicht vorhersehbar oder nicht vermeidbar; oder
  • wurde durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände verursacht.

16. Weisungsbefugnis des Reiseleiters

16.1    Sicherheitsanweisungen des Reiseleiters ist unbedingt Folge zu leisten.

16.2    Der Reiseleiter ist jederzeit berechtigt, Sie ganz oder teilweise von Reiseleistungen auszuschließen, falls dieses aus Gründen der Sicherheit für Sie oder anderer Reiseteilnehmer erforderlich ist. Dieses ist insbesondere – aber nicht abschließend – der Fall wenn Sie die in der Reiseausschreibung genannten persönlichen Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen.

16.3    In den in Z. 16.2 genannten Fällen gehen etwaige hierdurch entstehende notwendige Mehrkosten zu Ihren Lasten. Soweit wir durch den Ausschluss Aufwendungen ersparen, werden Ihnen diese erstattet.

16.4    Die Verpflichtung zur Erstattung ersparter Aufwendungen entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

17. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften, Versicherungen 

17.1    Sie sind für die Einhaltung aller Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften in eigener Verantwortung zuständig. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung derartiger Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten und berechtigen nicht zu Gewährleistungsansprüchen gegen uns.

17.2    Wir empfehlen Ihnen dringend, den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekrankenversicherung mit Rücktransport.

17.3    Ebenfalls sinnvoll sind der Abschluss einer Reiseunfall-, einer Reiseabbruch- sowie einer Reisegepäckversicherung. Denn unsererseits besteht keine Haftung für außerhalb des Vertragsverhältnisses bestehende deliktische Ansprüche (z.B. Schäden aus Diebstahl).

18. Informationspflichten über Fluggesellschaften

18.1    Die EU-Verordnung Nr. 2111/2005 zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flug Beförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren.

18.2    Steht die ausführende Fluggesellschaft bei der Buchung noch nicht fest, sind wir verpflichtet Ihnen die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich dem betroffenen Flug durchführen wird. Sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht, werden wir Ihnen diese benennen.

18.3    Die gleiche unverzügliche Informationspflicht trifft uns, wenn die benannte Fluggesellschaft wechselt. 

18.4    Eine Liste (gemeinschaftliche Liste) über unsichere Fluggesellschaften mit Flugverboten in der EU ist z.B. folgender Internetseite zu finden: https://ec.Europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban.de

19. Anwendbares Recht, Gerichtsstand , Streitbeilegungsverfahren

19.1    Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts.

19.2    Sie können uns nur an unserem Geschäftssitz in Bonn verklagen. Für Klagen von uns gegen Sie ist der Gerichtsstand durch Ihren inländischen Wohnsitz bestimmt. 

19.3    Haben Sie einen ausländischen Wohnsitz oder ist Ihr gewöhnlicher Aufenthalt unbekannt, ist Gerichtsstand – auch für Klagen von uns gegen Sie – Bonn.

19.4    Die Z. 19.1-19.3 finden keine Anwendung, wenn und insoweit sich aus auf dem Pauschalreisevertrag anwendbare vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen Internationaler Abkommen bzw. auf dem Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbaren Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem sie angehören, günstigere Regelungen für Sie ergeben.

Im Übrigen weisen wir in Erfüllung unserer allgemeinen Informationspflichten gemäß § 36 VSBG darauf hin, dass wir bereit sind, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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